AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Rahmen von "Pfotenwerk".

0. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben Gültigkeit für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Projektes "Pfotenwerk" der DRK Rettungshundestaffel Alzey. Sie gelten für das Angebot aus dem Bereich "Pfotenwerk" der DRK Rettungshundestaffel Alzey. Die Bedingungen gelten mit Auftrag als angenommen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. 

1. Teilnahmevoraussetzungen
Der am Unterricht teilnehmende Hund verfügt über einen kompletten Impfschutz und über eine gültige Haftpflichtversicherung. Über bestehende Krankheiten der Hunde sind die Ausbilder der Rettungshundestaffel Alzey unbedingt zu informieren.

Die Ausbilder behalten sich vor, Hunde vorübergehend vom Gruppenunterricht/Kurs auszuschließen, bis gefährliche Verhaltensweisen unter Kontrolle gebracht worden sind (z.B. Jagen, gefährliche Dominanz/Aggression).

2. Haftung
Die Teilnehmer haften für die von sich und ihren Hunden verursachten Schäden.
Die Rettungshundestaffel Alzey übernimmt nur Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen, sofern von Seiten der Rettungshundestaffel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer von dieser beschränkten Haftung in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme oder der Besuch sämtlicher angebotener Unterrichte, Beratungen, Seminare, Exkursionen erfolgt auf eigenes Risiko.

3. Anmeldung & Stornierung (Kurse, Arbeitstage, Seminare)
Mit Abgabe der Anmeldung ist die Teilnahme und Zahlung der Schulungsgebühr verbindlich. Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen.
Bei Abmeldung bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn kann der Teilnehmer kostenfrei stornieren.
Bei Stornierungen bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der vereinbarten Gebühr berechnet.
Bei Stornierungen innerhalb von 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 80 % der vereinbarten Gebühr berechnet.
Bei Nichterscheinen oder ohne fristgerechte Absage berechnet die Rettungshundestaffel Alzey die volle Schulungsgebühr. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

4. Annullierung durch den Veranstalter
Bei Ausfall des kompettes Kurses / der kompletten "Werkstatt" durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstige unvorhersagbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Schulung. In diesem Fall ist die Rettungshundestaffel Alzey nur zur Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wir nicht gehaftet.
Einzelne Kurstermine, die aufgrund von Krankheit des Trainers ausfallen, werden nachgeholt.

5. Offene Gruppen
Die für die Teilnahme an den offenen Gruppenstunden notwendigen „Knipps-Karten“ sind gültig bis zum 31.12. des Folgejahres. Verbleibendes Kartenguthaben wird nicht ausgezahlt oder verrechnet. Die Karten sind nicht übertragbar. Nehmen am Gruppenunterricht weniger als 4 Hunde teil, so wird die Unterrichtszeit auf 60 Minuten begrenzt.

6. Privatunterricht
Eine Absage oder Verschiebung des vereinbarten Unterrichtstermins muss mindestens 24 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in stattfinden. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde voll angerechnet.

Weitere Regelungen sind den einzelnen Verträgen zu entnehmen.

7. Übungsgelände
Das Betreten des Geländes der DRK Rettungshundestaffel Alzey (in 55232 Alzey) mit Hunden ist ohne Anwesenheit eines Ausbilders nicht gestattet. Die Hunde sind auf dem gesamten Gelände des DRK Kreisverbandes Alzey angeleint zu führen. Ein Ableinen ist nur auf dem Übungsplatz sowie auf unmittelbare Anweisung des anwesenden Ausbilders gestattet. Hundekot ist unverzüglich zu entsorgen.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden
Da es sich bei der Erziehung/Ausbildung von Hunden um eine Dienstleistung handelt, deren Erfolg größtenteils von der Mitarbeit des Hundeführers abhängt, kann keine Garantie über die Erlangung von Erziehungs- und Ausbildungszielen gegeben werden. Der Ausbilder der Rettungshundestaffel Alzey wirkt als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Hundeführer geleistet. Die Bereitschaft zur vertrauensvollen und kooperativen Zusammenarbeit ist auf beiden Seiten als Voraussetzung festzustellen.

9. Urheberrecht
Das Urheberrecht an den in Schulungen ausgehändigten Unterlagen und
Dokumentationen liegt ausschließlich bei der Rettungshundestaffle Alzey. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegen der vorherigen Zustimmung der Rettungshundestaffel Alzey.

10. Nutzungsrechte
Die Rettungshundestaffel Alzey darf aufgenommene Fotografien und Videosequenzen, die im Rahmen ihrer angebotenen Schulungen entstanden sind benutzen. Wird dies von einem Teilnehmer nicht gewünscht, so ist dies der Rettungshundestaffel Alzey ausdrücklich und schriftlich mitzuteilen.

11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

12. Teilnahmebeiträge
Alle Teilnahmebeiträge, die im Rahmen des Projektes "Pfotenwerk" erhoben werden, werden als Spende bei dem DRK Kreisverband Alzey eingezahlt. Diese werden zweckgebunden für den weiteren Ausbau der Rettungshundearbeit im DRK Kreisverband genutzt.